Michael Lauber – Nachlese

Bundesanwalt

Lokale Begrenzung – globale Entgrenzung? Die BA im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität.

In der durchgängig gut besuchten Aula der Universität Basel wird Michael Lauber – Bundesanwalt der Schweiz – durch Dr. Markus Metz, Präsident der SVG Basel, begrüsst und dem interessierten Publikum, sowie zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und den Medien vorgestellt. Einleitend wird anhand einer numerischen Aufzählung verdeutlicht, dass die Schweiz im Vergleich zu 246 National- und Ständeräten, 38 Bundesrichtern und 7 Bundesräten über einen einzigen Bundesanwalt verfügt. Somit ist es Michael Lauber, der in seiner Funktion als Bundesanwalt die Verantwortung der Strafverfolgung auf Bundesebene trägt. In Film und Literatur ist die Ahndung und Aufklärung von Verbrechen nach wenigen Stunden abgeschlossen. Im echten Leben könnten hingegen viele Jahre bis zu einem Urteil vergehen – auch wenn dies manchen als unverständlich lange vorkommt. Michael Lauber wird in seinen Ausführungen auf das komplexe Zusammenspiel wichtiger Faktoren eingehen und aus seiner weitreichenden Erfahrung berichten.

Der Bundesanwalt wird mit Applaus auf das Podium gebeten und bedankt sich beim Präsidenten für die ehrwürdige Einladung im Rahmen der Vortragsreihe der SVG Basel. Einleitend betont er, dass die latente Abneigung gegenüber Tätigkeiten, welche nicht den eigenen Zuständigkeitsbereich betreffen, ein gesunder Reflex sei. Dies gelte insbesondere in einer freien Gesellschaft und in einem Rechtsstaat. Im Vergleich zur freien Wirtschaft sei die Bundesanwaltschaft nur in Bereichen tätig, in welchen eine Zuständigkeit gemäss gesetzlicher Vorgabe besteht. Dabei stehe für die Bundesanwaltschaft jeweils der Schutz des Schweizerischen Bundesstaates im Mittelpunkt. Daher ist die Bundesanwaltschaft auf besondere Delikte ausgerichtet, wie etwa Wirtschaftsspionage, Sprengstoff- und Falschgelddelikte oder auch auf komplexe internationale Fälle organisierter Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption.

In der Schweiz ist gerade der Finanzplatz ein wichtiger Bereich, welcher zum Schutz der Integrität des Systems vor illegaler Einflussnahme und organisiertem Missbrauch geschützt werden muss. So betont Michael Lauber, dass insbesondere Geldwäscherei eine massive Bedrohung für die stabilen Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes darstellt und bekämpft werden müsse. Da Geldwäscherei oft mit anderen Straftaten einhergehe, könne man über die „Geldspur“ weitere Delikte und kriminelle Gruppierungen identifizieren. Dabei sei die Vermögenssperre ein wirksames Mittel, wobei Vermögen vorübergehend beschlagnahmt oder nach Abschluss des Strafverfahrens gänzlich dem Wirtschaftskreislauf entzogen wird. Michael Lauber fügt an, dass Ende 2015 die Höhe der durch die Bundesanwaltschaft gesperrten Vermögenswerte etwa 6 Mrd. CHF betrug.

„Lokale Begrenzung, globale Entgrenzung“ – Anhand öffentlich bekannter Fälle, wie etwa der Korruptionsaffäre rund um das Mineralölunternehmen Petrobras, beschreibt Michael Lauber Schwierigkeiten und Herausforderungen bei internationalen Ermittlungen. Dazu zählen auch ganz grundsätzliche Hindernisse, wie etwa sprachliche Barrieren oder administrative Infrastruktur. Manchmal kann fehlende Kooperationsbereitschaft die Ermittlungen erschweren, was eine Verlangsamung der Untersuchungen zur Folge hat. Der Bundesanwalt betont jedoch, dass grenzüberschreitende Kriminalität nur mit internationaler Zusammenarbeit bekämpft werden kann. Gemeinsam sollen praxistaugliche Lösungen gefunden werden, um die Effizienz und Effektivität der Verfahren zu steigern. Dabei müsse die Wahrung der rechtlichen Territorialität gewährleistet bleiben.

Michael Lauber schliesst sein Referat mit einem Zitat von Robert H. Jackson: „The choice is not between order and liberty. It is between liberty with order and anarchy without either. There is danger that, if the court does not temper its doctrinaire logic with a little practical wisdom, it will convert the constitutional Bill of Rights into a suicide pact” – ein Plädoyer für die vernünftige Anwendung des Rechts und wünscht sich somit für seinen eigenen Berufsalltag ebenfalls „a little practical wisdom“. Vernünftige und praktikable Lösungen zu finden, basierend auf den schweizerischen Rechtsgrundsätzen, ist dabei Aufgabe der Bundesanwaltschaft. Fragen aus dem Publikum ergänzen die präzisen Ausführungen des Referenten.

 

Verfasserin: Milena Jankovic (18.05.2016, RealWWZ)

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